... bei der Freiburger Stadtbau
An dieser Stelle informieren wir Sie zu Themen rund ums Wohnen, die das Zusammenleben in den Wohngebäuden und Quartieren erleichtern. Sie finden hier unsere Hausordnung in deutsch, albanischer, arabischer, bosnischer, englischer, französischer und russischer Sprache, aber auch die wichtigsten Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner_innen. Falls Sie uns einen Schaden melden möchten, geht das auch digital mit dem unten stehenden Formular.
Damit Sie sich problemlos zu den Themen Wohnberechtigungsschein, Wohngeld oder Freiburger Mietspiegel informieren können, stellen wir Ihnen zusätzlich eine Reihe hilfreicher Links zur Verfügung.
Technischer Notdienst
In Notfällen wenden Sie sich außerhalb der üblichen Bürozeiten an unseren Notdienst unter der Telefonnummer:
0761 2105-100
Gasgeruch
Verständigen Sie sofort die für Energie- und Wasserversorgung zuständige Badenova AG unter folgender Störungsnummer:
01802 767 767
Schadens- und Reparaturmeldung
Einen Schaden oder eine notwendige Reparatur können Sie uns gerne mit einem digitalen Formular melden.
GUT ZU WISSEN
Nachfolgend haben wir kurz für Sie zusammengefasst, wie Sie Energie sparen können, richtig lüften, sich in kritischen Situationen verhalten und was Sie sonst noch über Ihre Wohnung wissen sollten.
BRANDSCHUTZ
Ein offenes Feuer in Wohnung und Haus sollte am besten gar nicht erst entstehen. Vorbeugen ist daher aktiver Brandschutz. Jede_r Hausbewohner_in kann etwas dafür tun, dass ein Feuer im Haus keine Chance hat. Hier haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt.
GASGERUCH
Sicherheit im Umgang mit Gas ist besonders wichtig. Deshalb werden alle Gasgeräte jährlich durch eine Fachfirma geprüft und die Leitungsanlage einer Sichtprobe unterzogen. Sollte es trotz dieser Vorkehrungen doch einmal nach Gas riechen, melden Sie es telefonisch umgehend unter der Störungsnummer der Badenova: 01802 767 767 und informieren Sie auch unseren Notdienst: 2105-100. Beachten Sie dazu bitte auch diese weiteren wichtigen Regeln.
ENERGIE UND WASSER SPAREN
Sie können aktiv etwas gegen hohe Energie- und Wasserkosten unternehmen. Verhalten Sie sich energiebewusst! Sie können überall in Ihrer Wohnung Energie und Wasser sparen: in der Küche, im Bad oder im Wohnzimmer. Dazu haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt.
HEIZEN UND LÜFTEN
Richtiges Lüften und ordnungsgemäßes Beheizen im Winter sorgen für ein behagliches Wohnklima und sparen auch Energie und Kosten. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und schonen nebenbei noch Ihren Geldbeutel. Unsere Tipps zum energiesparenden Heizen und Lüften zeigen Ihnen, wie einfach das geht.
LINOLEUM
In neuen Wohnungen oder bei Erneuerung des Fußbodens verlegen wir einen faserverstärkten Linoleum-Belag (keine Beläge aus PVC -Polyvinylchlorid). Die Herstellerfirmen empfehlen, die regelmäßige Reinigung mit handelsüblichen Reinigungsmitteln durchzuführen. Wichtig hierbei ist: feucht, nicht nass zu wischen.
MÜLLENTSORGUNG
Sie können als Mieter_in zu einem sauberen und gepflegten Wohnumfeld beitragen: mit der richtigen Entsorgung des Mülls. So halten Sie Ihre Nachbarschaft sauber und schädlingsfrei. In den Anlagen der Freiburger Stadtbau gibt es Müllcontainer aber auch moderne Unterflursysteme zur Müllentsorgung. Zu diesem Themen haben wir Ihnen diese Informationen und Regeln zusammengestellt.
KLEINER UMZUGSRATGEBER
Bei einem Umzug müssen Sie an vieles denken. Formale Erledigungen, die mit dem Wohnungswechsel zu tun haben, werden dabei gerne übersehen. Wichtig ist generell: Alle Stellen über die neue Adresse zu informieren - von den städtischen Behörden über die Bank bis zur Schule. Damit Sie nichts vergessen, erinnert Sie unser Umzugsratgeber an die wichtigsten Punkte.
Unsere Mieter_innenbüros
Unsere Mitarbeiter_innen in den Mieter_innenbüros sind bei allen Fragen zu Ihrem Mietverhältnis bei der Freiburger Stadtbau Ihre erste Anlaufstelle. Dies gilt auch bei Mängeln in der Wohnung und im Gebäude. Melden Sie sich in diesem Fall bitte innerhalb der Telefonzeiten bei Ihrem zuständigen Mieter_innenbüro. Sie erreichen uns in den Büros über die jeweilige Einwahlnummer zu folgenden Zeiten:
Montag: |
| 8 bis 12 Uhr | und | 14 bis 16 Uhr |
Dienstag |
| 8 bis 12 Uhr | und | 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch |
| 8 bis 12 Uhr | und | 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: |
| 8 bis 12 Uhr | und | 14 bis 16 Uhr |
Freitag: |
| 8 bis 12 Uhr |
|
|
Ein persönliches Gespräch ist Corona-bedingt nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie: In den Mieter_innenbüros gilt die 3G-Regelung und die Büros dürfen nur mit Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) betreten werden. Sie sind an einem persönlichen Termin interessiert? Melden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch.
Mieter_innenbüro Haslach
Laubenweg 1, 79115 Freiburg
0761 2105-720
Mieter_innenbüro Nordstadt
Tennenbacherstraße 37, 79106 Freiburg
0761 2105-700
Mieter_innenbüro Stühlinger
Wannerstraße 26b, 79106 Freiburg
0761 2105-730
Mieter_innenbüro Weingarten
Binzengrün 28, 79114 Freiburg
0761 2105-740
Wohnungsmängel
Sie sind Mieter_in bei uns und haben Mängel in Ihrer Wohnung oder dem Wohngebäude bemerkt? Melden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten in Ihrem zuständigen Mieter_innenbüro oder nutzen Sie unser Formular.
Zentrale der FSB
Gerne helfen Ihnen auch unsere Mitarbeiter_innen des Empfangs in der Zentrale der FSB weiter.
Am Karlsplatz 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 2105-0 oder info[at]fsb-fr.de
MIETSPIEGEL
Der Mietspiegel informiert Sie über die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend dem Mietrechtsreformgesetz. Mit Hilfe des Mietspiegels können Sie ermitteln, wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen ist. Als Miete wird die Nettokaltmiete angegeben. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder eine vom Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Informationen zum aktuellen Mietspiegel der Stadt Freiburg finden Sie hier.
Wohnberechtigungsschein
Für die Vermittlung einer Sozialwohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Voraussetzung für den Erhalt eines WBS im 1. Förderweg ist das Einhalten einer Einkommensgrenze nach § 25 II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG).
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie hier.
Wohngeld
Wenn Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten eines selbstgenutzten Wohneigentums benötigen, können Sie Wohngeld beantragen.
Lesen Sie auch weitere Ratschläge und Informationen zum Wohngeld auf der Seite der Stadt Freiburg.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Wenn Sie in einer freifinanzierten Wohnung leben, informieren Sie sich bitte auch zum FSB-Sozialbonus.
Schadensmeldung
Sie möchten uns Mängel oder einen Schaden an Ihrer Wohnung oder am Gebäude melden? Füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
Freiburger Stadtbau Verbund
Am Karlsplatz 2
79098 Freiburg i. Brsg.
0761 2105-0
info[at]fsb-fr.de
www.freiburger-stadtbau.de
Mieter_innenbüros
Mieter_innenbüro Haslach
Laubenweg 1, 79115 Freiburg
0761 2105-720
Mieter_innenbüro Nordstadt
Tennenbacherstraße 37, 79106 Freiburg
0761 2105-700
Mieter_innenbüro Stühlinger
Wannerstraße 26b, 79106 Freiburg
0761 2105-730
Mieter_innenbüro Weingarten
Binzengrün 28, 79114 Freiburg
0761 2105-740