Faire Mieten mit dem FSB Sozialbonus
Der FSB Sozialbonus bietet die Möglichkeit, Ihre persönliche Lebenssituation bei der Mietpreisgestaltung zu berücksichtigen. Bei einer Mietanpassung darf gemäß Gemeinderatsbeschluss die Netto-Kaltmiete einer FSB Wohnung nicht mehr als 30 Prozent Ihres Haushaltseinkommens betragen. Wird diese Grenze wegen der Mietanpassung überschritten, kann diese unter Anwendung des FSB Sozialbonus reduziert werden oder entfallen.
Der Freiburger Gemeinderat will damit die Haushalte in FSB Mietwohnungen entlasten, die eine am Mietspiegel orientierte Miete bezahlen, jedoch über ein geringeres Einkommen verfügen.
Bei Mieterinnen und Mietern, deren Wohnungen öffentlich gefördert werden oder deren Wohnkosten staatlicherseits übernommen werden, kommt der FSB Sozialbonus aufgrund der bereits vorliegenden Förderung nicht zur Anwendung.
Mit der Verabschiedung des Konzeptes „FSB 2030 – Mehr Wohnen. Faire Mieten. Für Freiburg.“ hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Freiburger Stadtbau beschlossen. Das schließt auch Regelung zur neuen Mietpreisgestaltung ein. Durch die Einführung des dualen Systems, bestehend aus einer FSB Kennzahl und einem FSB Sozialbonus, wurde die mietpolitische Ausrichtung der Freiburger Stadtbau neu gestaltet.
Die FSB Kennzahl bezieht sich auf die Gesamtmieten der Freiburger Stadtbau im Vergleich zum Freiburger Mietspiegel. Die durchschnittliche FSB Miete soll dauerhaft 25 Prozent unter der mittleren monatlichen Nettomiete aller Wohnungen in der Stadt Freiburg liegen.
MEHR INFORMATIONEN
Ein Erklärvideo zum FSB Sozialbonus finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Ergänzend zu den Informationen rund um den FSB Sozialbonus gibt es auch einen Flyer zu den Themen Wohnungstausch und Wohngeld. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Was bedeutet FSB Sozialbonus?
Mieter, die ein eigenes Einkommen erwirtschaften und deren Mietausgaben 30 % des Haushaltseinkommens überschreiten, können auf Antrag eine angekündigte Mieterhöhung ganz aussetzen oder reduzieren.
Wer kann den FSB Sozialbonus erhalten?
Der FSB Sozialbonus unterstützt gezielt einkommensschwächere Haushalte mit selbst erwirtschafteten Einkommen, die bislang keine oder eine geringe Unterstützung der Mietkosten erhalten.
Erhalten alle Haushalte mit geringem Einkommen den FSB Sozialbonus?
Nein, in folgenden Fällen kommt der FSB Sozialbonus nicht zur Anwendung:
- Mieterinnen und Mieter, die bereits in geförderten Wohnungen leben, können keinen FSB Sozialbonus erhalten. Ihre Wohnungen werden bereits durch Landesmittel bezuschusst. Damit ist der Mietpreis deutlich reduziert.
- Für Mieterinnen und Mieter, die Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen, gilt weiterhin, dass ihre Mieten vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt finanziert werden.
- Mieterinnen und Mieter, die in zu großen Wohnungen leben, die nicht den Vorgaben der Landeswohnraumförderung entsprechen, können keinen FSB Sozialbonus erhalten.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt des FSB Sozialbonus?
Die Voraussetzung ist, dass Mieterinnen und Mieter in einer bedarfsgerechten Wohnung leben. Das bedeutet, dass die Größe der Wohnung unter Beachtung der Anzahl der Haushaltsmitglieder den Vorgaben der Landeswohnraumförderung entsprechen muss.
Wie können Mieter eine Wohnung erhalten, die den Vorgaben der Landeswohnraumförderung entspricht?
Bei der FSB gibt es ein gesondertes Wohnungstauschprogramm. Mieterinnen und Mieter, die - am Bedarf orientiert - in zu großen Wohnungen leben, können sich hierzu bei der FSB erkundigen.
Was ist, wenn Mieterinnen und Mieter bereits mehr als 30 Prozent ihres Gesamteinkommens für die Netto-Kaltmiete zahlen?
Mieterinnen und Mieter erhalten solange keine Mieterhöhung, bis auch bei ihnen die 30-Prozent-Grenze erreicht ist.
Müssen Fristen eingehalten werden?
Die jeweiligen Fristen können dem Flyer zum FSB Sozialbonus entnommen werden. Dieser liegt im Mietanpassungsschreiben bei. Das Wohngeld sollte möglichst umgehend beantragt werden. Direkt im Anschluss sollte der Antrag auf den FSB-Sozialbonus bei der Freiburger Stadtbau gestellt werden.
Wo gibt es Informationen zum Wohngeld?
Informationen zum Wohngeld gibt es unter www.freiburg.de/wohngeld
Was geschieht, wenn der Antrag abgegeben, aber kein Wohngeld gewährt wird?
Auch der negative Wohngeldbescheid, also die Ablehnung des Wohngeldes, sollte rechtzeitig bei der FSB eingereicht werden. Mit diesem Bescheid kann die Freiburger Stadtbau die Einkommensgrenzen feststellen und die Mietanpassung individuell berechnen.
Haben Sie noch Fragen zum FSB Sozialbonus?
Melden Sie sich gerne bei uns!
Per Telefon: 0761 2105-123
oder per E-Mail: fsb-sozialbonus[at]fsb-fr.de
Unser Erklärvideo
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Mehrsprachiger Flyer zum FSB Sozialbonus
| Hier finden Sie Informationen zum FSB-Sozialbonus in deutscher Sprache. |
| Hier finden Sie informationen in Leichter Sprache. |
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| Vous trouverez ici des informations dans votre langue concernant le FSB-Sozialbonus. |
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