Faire Mieten mit dem FSB-Sozialbonus
Der FSB-Sozialbonus bietet die Möglichkeit, Ihre persönliche Lebenssituation bei der Mietpreisgestaltung zu berücksichtigen. Bei einer Mietanpassung darf gemäß Gemeinderatsbeschluss die Netto-Kaltmiete einer FSB-Wohnung nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens betragen. Wird diese Grenze wegen der Mietanpassung überschritten, kann diese unter Anwendung des FSB-Sozialbonus reduziert werden oder entfallen.
Der Freiburger Gemeinderat will damit die Haushalte in FSB-Mietwohnungen entlasten, die eine am Mietspiegel orientierte Miete bezahlen, aber nur über ein niedriges Einkommen verfügen.
Bei Mieter_innen, deren Wohnungen öffentlich gefördert werden oder deren Wohnkosten staatlicherseits übernommen werden, kommt der FSB-Sozialbonus aufgrund der bereits vorliegenden Förderung nicht zur Anwendung.
MEHR INFORMATIONEN:
Die häufigsten Fragen rund um den FSB-Sozialbonus haben wir Ihnen mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt.
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Mehrsprachiger Flyer zum FSB-Sozialbonus
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Melden Sie sich gerne bei uns!
Per Telefon: 0761 2105-123
oder per E-Mail: fsb-sozialbonus[at]fsb-fr.de
Informationen zum Wohngeld finden Sie hier: www.freiburg.de/Wohngeld
Auch unsere Mitarbeiter_innen in den Mieter_innenbüros beraten Sie gerne bei Fragen und Anliegen rund um den FSB-Sozialbonus.
Mieter_innenbüro Haslach
Laubenweg 1, 79115 Freiburg
0761 2105-720
Mieter_innenbüro Nordstadt
Tennenbacherstraße 37, 79106 Freiburg
0761 2105-700
Mieter_innenbüro Stühlinger
Wannerstraße 26b, 79106 Freiburg
0761 2105-730
Mieter_innenbüro Weingarten
Binzengrün 28, 79114 Freiburg
0761 2105-740
Freiburger Stadtbau Verbund
Am Karlsplatz 2
79098 Freiburg i. Brsg.
0761 2105-0
info[at]fsb-fr.de
www.freiburger-stadtbau.de
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